Restwegaufzeichnungsgerät
RAG Prüfbericht

Fahrzeuge mit Sondersignaleinrichtung müssen laut Gesetz mit einem Datenaufzeichnungsgerät ausgerüstet sein. Bei Motorfahrzeugkontrollen muss ein aktueller Prüfbericht des RAG (d.h. nicht älter als 24 Monate) vorliegen. Mit unserem mobilen RAG Prüftools testen und kalibrieren wir ihr Restwegaufzeichnungsgerät vor Ort. Sie haben einen geringen Zeitaufwand und es können mehrere Fahrzeuge abgehandelt werden.

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Feuerwehren TBG
Teufen - Bühler - Gais

führt alle zwei Jahre die RAG-Prüfberichte bei allen Fahrzeugen durch